Ab morgen gilt es: Was Unternehmen zur KI-Kennzeichnungspflicht der EU wissen müssen

Am 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Für Millionen Unternehmen ändert sich damit, wie sie mit KI-generierten Inhalten umgehen müssen. Wer Chatbots betreibt, KI im Marketing nutzt oder synthetische Medien veröffentlicht, steht ab sofort in der Pflicht, mit empfindlichen Strafen bei Nichtbeachtung.

Was ändert sich konkret?

Der EU AI Act ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Artikel 50 sieht vier zentrale Transparenzpflichten vor, die ab dem 2. August 2026 für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme gelten. Für Millionen Unternehmen ändert sich damit grundlegend, wie sie mit KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten umgehen müssen.

Die vier Transparenzpflichten (Artikel 50)

1. KI-Interaktionen offenlegen

Chatbots, virtuelle Assistenten und automatisierte Telefonsysteme müssen Nutzer zu Beginn klar informieren, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Ein Verweis in den AGB oder in Metadaten reicht nicht.

2. Synthetische Inhalte kennzeichnen

Von KI erzeugte Texte, Bilder, Audios und Videos müssen maschinenlesbar und für Menschen erkennbar als KI-generiert markiert sein. Die technische Übergangsfrist für bestehende Systeme läuft bis zum 2. Dezember 2026.

3. Emotionserkennung & Biometrie

Wer KI zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen informieren. Achtung: Viele dieser Anwendungen sind nach Artikel 5 des AI Act bereits verboten.

4. Deepfakes & KI-Texte

Deepfakes müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden, unabhängig von einer Täuschungsabsicht. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ist der KI-Ursprung offenzulegen.

Die wichtigsten Ausnahmen

Nicht jeder KI-Einsatz löst eine Kennzeichnungspflicht aus. Die EU betont, dass die Pflichten verhältnismäßig angewendet werden sollen:

Wann keine Kennzeichnung nötig ist
  • Redaktionell geprüfte Texte: keine Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
  • Unterstützende Funktionen: einfache Rechtschreib- und Grammatikprüfung oder Übersetzungen durch KI sind ausgenommen.
  • Rein grafische Illustrationen: Karikaturen, Comics, abstrakte Grafiken und typische Werbeillustrationen müssen nicht gekennzeichnet werden.
  • Unwesentliche Bearbeitung: Schärfen, Farbkorrektur oder das Entfernen von Hintergrundelementen lösen keine Pflicht aus.

Strafen bei Nichtbeachtung

Die Einhaltung der Transparenzpflichten wird ernst genommen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Besonders brisant: Die Pflichten gelten sofort für alle bestehenden KI-Systeme, unabhängig vom Marktstart. Nur Inhalte, die vor dem 2. August 2026 sowohl generiert als auch veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Sofortmaßnahmen: Was Sie jetzt tun sollten

Mit wenigen, klaren Schritten sind Sie schnell auf der sicheren Seite:

Ab sofort umsetzen
  • Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme und prüfen Sie, welche unter Artikel 50 fallen.
  • Chatbots & Assistenten: Jede KI-Interaktion mit einem klaren Hinweis beginnen, direkt im Chat-Fenster oder in der Telefonansage.
  • KI-Inhalte kennzeichnen: Texte mit Hinweis am Artikelende, Bilder mit Bildunterschrift „KI-generiertes Bild“, Videos in der Beschreibung oder per Einblendung, Audio per Ansage zu Beginn.
  • Deepfakes: Kennzeichnung von Anfang an bei jeder synthetischen Medienerstellung einplanen.

Langfristige Strategie

Über die Sofortmaßnahmen hinaus lohnt sich eine nachhaltige Verankerung im Unternehmen:

Nachhaltig absichern
  • Interne Richtlinien: festlegen, wer KI einsetzen darf und welche Inhalte vor Veröffentlichung redaktionell geprüft werden müssen.
  • Verhaltenskodex: die Unterzeichnung des EU-Verhaltenskodex zur Transparenz prüfen. Über 190 Organisationen profitieren bereits von einer Vermutung der Konformität.
  • Vertragliche Absicherung: KI-Anbieter vertraglich zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten.

Fazit: Transparenz schafft Vertrauen

Der 2. August 2026 markiert einen Wendepunkt für den verantwortungsvollen Umgang mit KI in Europa. Die neuen Transparenzpflichten sind nicht nur eine regulatorische Hürde, sondern auch eine Chance: Wer offen mit dem eigenen KI-Einsatz umgeht, schafft Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. Die meisten Anforderungen lassen sich mit einfachen Hinweisen und klaren internen Prozessen erfüllen. Wer nicht handelt, riskiert empfindliche Strafen, doch mit einer strukturierten Herangehensweise ist die Umsetzung gut machbar. Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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